07-05-2015, 12:10
(07-05-2015, 09:59)raid schrieb: (...)
In dieser Zeit habe ich meinen Sohn sogar mehr betreut als seine Mutter. Das genügt völlig, um Mehrbedarf für Alleinerziehende zu erhalten. Fakt ist, eine Mutter ist nicht alleinerziehend, wenn ein Vater sein Umgangsrecht wahrnimmt. Das habe ich ggü. dem Jobcenter und sogar dessen Geschäftsführer hinreichend begründet und fertig.
raid,
nun plustere Dich nicht ungerechtfertigt auf.
Kein Grund, Dein Ego zu polieren, als sei das nur Dein Verdienst.
Es genügt eben nicht völlig, einem Jobcenter nur seine Vorstellungen mitzuteilen.
Die Beiträge hier zeigen vielmehr recht deutlich, daß die Gewährung von Alleinerziehendenzuschlag Glückssache ist, und offenbar, so sorglosBerlin, sogar in einem Amt von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt wird.
Auch das BSG-Urteil bietet keine Rechtssicherheit, verursacht sie sogar, zu widersprüchlich die Urteilsbegründung und damit die Bezugs- und Anwendungsmöglichkeiten, siehe Rd-Nr. 22 ff versus Rd-Nr. 29.
Du hast einfach Schwein gehabt, raid!
Freue Dich für den Moment, daß das Glück auch Dich mal bedacht hat.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.