08-05-2015, 07:59
(08-05-2015, 07:54)Austriake schrieb: Es kommt auf den jetzigen Status an. Wer bereits getrennt lebt und dieser Ternnungsstatus aktenkundig ist, dann kann man sich das alles sparen - dann gehen Anwälte/Gerichte usw. vom Einkommen der letzten 12 Monate VOR der Trennung aus.
Wirken sich die letzten 12 Monate vor der Trennung nur auf den Trennungsunterhalt oder auch auf den nachehelichen Unterhalt aus ?
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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