08-05-2015, 08:14
(08-05-2015, 08:07)Bruno schrieb: Es ist besser erst gar keinen Exenunterhalt anfallen zu lassen.
Das ist natürlich die beste Lösung. Hierzu gibt es aber nur zwei Varianten-
1. Exe erhält keinen Unterhaltsanspruch, weil selbst erwerbstätig und, im Idealfall, besser verdienend als der Exmann
2. Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach §1579 BGB. Funktioniert aber nur in seltenen Ausnahmefällen, z.B. Exe versucht den Unterhaltspflichtigen umzubringen, der überlebt den Mordanschlag knapp und sitzt seither im Rollstuhl - oder ein ähnlich dramatisches Szenario.
Wenn Exe einfach nur einen neuen Stecher hat und mit diesem zusammenlebt, kann das unter bestimmten Umständen reichen - Richter ist ein Mann, selbst scheidungsgeschädigt etc. pp. Wenn nicht, dann nicht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1