11-05-2015, 13:22
(11-05-2015, 04:20)Dzombo schrieb: .... im 1. Forentreffen ...
Auf besagten Treffen klang es für mich wie folgt:
- es wäre kein Problem wenn man weniger verdient wenn man den Job wechselt oder die Stunden kürzt
- eine Erwerbsobligenheitspflijch würde nur in soweit bestehen das man den Kindesunterhalt (Mindestunterhalt) bezahlen kann
Hier in diesem Faden liest es sich für mich so:
- man darf nicht einfach anders oder kürzer arbeiten wenn sich daraus eine Verringerung des Exenunterhalts ergeben würde
Welche Version stimmt ?
Wer kennt Quellen die Möglichkeiten der zulässigen Einkommensverringerung belegen ?
Gruß
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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