(11-05-2015, 13:22)Bruno schrieb: Welche Version stimmt ?Teilweise beide. Sie widersprechen sich auch nicht so.
(11-05-2015, 13:22)Bruno schrieb: Wer kennt Quellen die Möglichkeiten der zulässigen Einkommensverringerung belegen ?Letztlich entscheidet darüber was "zulässig" ist/war ein Gericht. Und das ist nicht zuverlässig kalkulierbar.
Anhaltspunkte und weitere Quellen findest du in evtl. vergleichbaren Urteilen z.B.
http://gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/ dann suchen nach 10 UF 92/08 vom 24.03.2009
Im übrigen stelle sich die Frage wieviel Leistungsfähigkeit für Ehegattenunterhalt a) überhaupt gegeben ist und ob b) eine große Einkomemnsdifferenz besteht:
Also EK - Kindesunterhalt - z.b. Fahrtkosten zur Arbeit, etc. = übrig als Spielraum??
In vielen Fälle ist berits hier Ende.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #