11-05-2015, 17:26
(11-05-2015, 14:02)sorglos schrieb:Es kommt ja auch aufs Gehalt an, was man erziehlt. Wie sich das zusammensetzt.(11-05-2015, 13:22)Bruno schrieb: Wer kennt Quellen die Möglichkeiten der zulässigen Einkommensverringerung belegen ?Letztlich entscheidet darüber was "zulässig" ist/war ein Gericht. Und das ist nicht zuverlässig kalkulierbar.
Als ich noch Häuslebauer und Häusle-Ausbauer war, hatte ich alles angenommen, was möglich war.
Rufbereitschaft,...Überstunden,...etc...
Bei einem fixen Gehalt ist recht wenig zu machen. Aber, wer von diesen Überfliegern hier kann den schon sein Gehalt
ein wenig modifizieren?
Hinzu kommt doch, dass man das nicht von heute auf morgen machen kann. Es gilt, es vorauszusehen,
und vorzubeugen! Unser @Beppo ist doch voll auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] gefallen, weil er die Gefahr nicht vorher erkannt hatte.
Hinzu kommt natürlich das persönliche Vermögen, welches auch "zuvor" auf die Seite gebracht werden muss!
Also: Wenn heute Stress, und nicht vorher abgesichert, dann längst Zug abgefahren.
Später: Dann geht höchstens nachehelichen Unterhalt, weil Provisionen, Überstunden Rufbereitschaft wegfallen.
Und auch das muß "vor Gericht" ordentlich begründet werden!
Wenn Du einen Chef hast, der zu Dir hält, ist das möglich. Ansonsten eine Fahrt vor die Wand!