10-06-2009, 22:34
Willkommen. Du schreibst recht gut und verständlich, machst den Eindruck eines lebensfähigen, realistischen Menschen. Das sind gute Voraussetzungen, um später auch in einem Beruf wieder etwas zu erreichen. In diese Richtung muss es früher oder später gehen, wenn ihr finanziell überleben wollt.
Das Jugendamt hat euch in jedem Punkt mit Lügen eingeseift. Leider muss man sagen: Wie üblich, das ist der Normalfall.
1. Bei 1100 EUR Nettoeinkommen und 900 EUR Selbstbehalt ist dein Mann mit maximal 200 EUR leistungsfähig, bis das zweite Kind kommt. Ab dem Tag der Geburt teilen sich die 200 EUR auf die beiden Kinder auf. Somit bleiben für das grössere Kind rund 110 EUR und nicht 170 EUR. Frühere Unterhaltsschulden haben zurückzustehen. Zu beachten ist auch, dass das bereinigte Nettoeinkommen zur Grundlage genommen wird, siehe hier: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...ermittlung
2. Das Verhalten des Jugendamts in der Umgangssache ist eine bodenlose Frechheit und nur als hochgradig kindesschädigend zu bezeichnen. Das Jugendamt hat Vater und Kind im Bemühen um Umgang zu unterstützen. Es gibt keine Kinder-Altersgrenze dafür. Ein achtjähriges Kind kann ausserdem ganz sicher nicht aus eigenem Antrieb Umgang ablehnen, das stinkt nach Manipulation der Mutter. Er sollte streng gemäss faq vorgehen und das Jugendamt klar auffordern, ihren Pflichten nachzukommen. Siehe http://www.trennungsfaq.com/umgang.html#umgang und das folgende Kapitel.
3. Wie sieht es mit weiteren Sozialleistungen aus? Kinderzuschlag für euch, Wohngeld? Schon informiert? Die 300 EUR Elterngeld für dich eingerechnet?
Das Jugendamt hat euch in jedem Punkt mit Lügen eingeseift. Leider muss man sagen: Wie üblich, das ist der Normalfall.
1. Bei 1100 EUR Nettoeinkommen und 900 EUR Selbstbehalt ist dein Mann mit maximal 200 EUR leistungsfähig, bis das zweite Kind kommt. Ab dem Tag der Geburt teilen sich die 200 EUR auf die beiden Kinder auf. Somit bleiben für das grössere Kind rund 110 EUR und nicht 170 EUR. Frühere Unterhaltsschulden haben zurückzustehen. Zu beachten ist auch, dass das bereinigte Nettoeinkommen zur Grundlage genommen wird, siehe hier: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...ermittlung
2. Das Verhalten des Jugendamts in der Umgangssache ist eine bodenlose Frechheit und nur als hochgradig kindesschädigend zu bezeichnen. Das Jugendamt hat Vater und Kind im Bemühen um Umgang zu unterstützen. Es gibt keine Kinder-Altersgrenze dafür. Ein achtjähriges Kind kann ausserdem ganz sicher nicht aus eigenem Antrieb Umgang ablehnen, das stinkt nach Manipulation der Mutter. Er sollte streng gemäss faq vorgehen und das Jugendamt klar auffordern, ihren Pflichten nachzukommen. Siehe http://www.trennungsfaq.com/umgang.html#umgang und das folgende Kapitel.
3. Wie sieht es mit weiteren Sozialleistungen aus? Kinderzuschlag für euch, Wohngeld? Schon informiert? Die 300 EUR Elterngeld für dich eingerechnet?