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Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#48
Zwei Jahre danach kann man sagen, dass die Camouflage-Aktion, das Unterhaltsrecht still und leise zu einem guten Teil wieder zurückzusetzen, voll gezogen hat. Kein Mensch redet über die Reform vom 1.3.2013, stattdessen wird fleissig weiterhin die Lüge von der Eigenverantwortung erzählt, die seit 2008 gelten würde.

Ganz klein und auch nur von den Juristen selbst kommen mal Anmerkungen wie jetzt eine: http://www.oberpfalznetz.de/magazin/4579...r,1,0.html

Auszüge:

"Nach der Unterhaltsänderung im Jahre 2008 gilt der Grundsatz, dass jeder Ehegatte nach einer Scheidung für sich selbst zu sorgen hat (§ 1569 BGB). Dadurch entstand vielfach der Eindruck, dass zwar Trennungsunterhalt an einen Ehegatten gezahlt werden muss, jedoch nach der Scheidung kein Unterhalt mehr zu zahlen sei, sofern nicht minderjährige Kinder zu betreuen sind. Der Gesetzgeber hat aber an mehreren Stellen dieses Unterhaltsrecht korrigieren müssen. So ist zum 1. März 2013 eine Gesetzesänderung/-revidierung insofern in Kraft getreten... (...)

Damit ist in einem erheblichen Maß der zunächst aufgestellte Grundsatz wieder eingeschränkt worden. (...) Mit dieser Gesetzesänderung kann die Ehedauer zu einem unbegrenzten und unbefristeten Unterhaltsanspruch allein deshalb führen, weil der Einkommensunterschied auch zwischen den Ehegatten zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit eines der Ehepartners führt. (...)

In der Regel reicht eine lange Ehedauer nicht zur Begründung eines Unterhaltsanspruches aus. Es wird aber vielfach unterschätzt, dass diese lange Ehedauer mittlerweile ein sehr wichtiges Kriterium bei der Festsetzung eines langen oder auch unbegrenzten Unterhaltsanspruches sein kann. Das Vertrauen in die eheliche Solidarität wird nunmehr durch die Rechtsprechung sehr viel höher angesetzt, als der Eigenverantwortungsgrundsatz der Eheleute nach der Scheidung.
"

Siehe auch http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=92530
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RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von p__ - 13-05-2015, 12:37

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