13-05-2015, 23:16
Dein Anwalt oder deine Anwältin wird eine Änderung des Termins beantragen und du solltest eine entsprechende Terminsverfügung des Gerichts erhalten. Also "..wird der Termin der mündlichen Verhandlung auf den...um...Uhr verlegt"
Das ist, grundsätzlich, ein ganz normaler Vorgang.
Ein kleiner Nachtrag:
Grundsätzlich wird bei familiengerichtlichen Verfahren dein persönliches Erscheinen unter Androhung von Ordungsgeld bei Nichtbefolgen angeordnet. Solange dich keine andere Terminsverfügung des Gerichts erreicht, musst du dort auch erscheinen.
Nehmen wir einmal an, dass da etwas schief geht, dann gehst du da hin und sagst, dass es da mit deinem Anwalt oder deiner Anwältin etwas schief gelaufen ist und du beantragst, den Termin zu verlegen.
Der Normalfall ist allerdings das, was ich bereits oben beschrieb.
Das ist, grundsätzlich, ein ganz normaler Vorgang.
Ein kleiner Nachtrag:
Grundsätzlich wird bei familiengerichtlichen Verfahren dein persönliches Erscheinen unter Androhung von Ordungsgeld bei Nichtbefolgen angeordnet. Solange dich keine andere Terminsverfügung des Gerichts erreicht, musst du dort auch erscheinen.
Nehmen wir einmal an, dass da etwas schief geht, dann gehst du da hin und sagst, dass es da mit deinem Anwalt oder deiner Anwältin etwas schief gelaufen ist und du beantragst, den Termin zu verlegen.
Der Normalfall ist allerdings das, was ich bereits oben beschrieb.