17-05-2015, 13:34
nachdem sich der bayerische Landtag für unzuständig erklärt hatte, habe ich den Vorgang dem Oberbürgermeister der Stadt München vorgelegt und ihn zwei Mal daran erinnert: nüscht - keine Reaktion!
Ich wollte eigentlich schon das Verwaltungsgericht anrufen, denke aber, man kann mehr Aufsehen erregen, indem man sich wieder beim Landtag beschwert - diesmal über den Oberbürgermeister
Beschwerde
Ich wollte eigentlich schon das Verwaltungsgericht anrufen, denke aber, man kann mehr Aufsehen erregen, indem man sich wieder beim Landtag beschwert - diesmal über den Oberbürgermeister
Beschwerde