11-06-2009, 15:49
Hallo Marisa,
ich würde folgendes Schreiben dem Jugendamt schicken:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den von ihnen ausgeführten Ausagen nehmen wir wie folgt Stellung:
Laut Gesetzgebung sind alle Kinder gleichberechtigt nach Paragraf XXX des BGB. Ihren Ausführungen, dass das bei uns zukünftige Kind "egal" ist, entspricht eindeutig einer strafbaren Handlung der Gleichberechtigung.
In Anbetracht der unseren Einkommenssituation und bevorstehenden Geburt unseres Kindes, können wir den von ihnen geforderten Betrag nicht mehr bezahlen und kürzen hiermit den KU für das Kind XX um 70,- Euro auf nunmehr 100,- Euro ab Geburt unseres Kindes da diese gleichberechtigt sind und daher ab diesem Zeitpunkt ein Mangelfall eintritt.
Für weiter Fragen stehen wir ihnen schriftlich zur Verfügung.
MfG XXX
ich würde folgendes Schreiben dem Jugendamt schicken:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den von ihnen ausgeführten Ausagen nehmen wir wie folgt Stellung:
Laut Gesetzgebung sind alle Kinder gleichberechtigt nach Paragraf XXX des BGB. Ihren Ausführungen, dass das bei uns zukünftige Kind "egal" ist, entspricht eindeutig einer strafbaren Handlung der Gleichberechtigung.
In Anbetracht der unseren Einkommenssituation und bevorstehenden Geburt unseres Kindes, können wir den von ihnen geforderten Betrag nicht mehr bezahlen und kürzen hiermit den KU für das Kind XX um 70,- Euro auf nunmehr 100,- Euro ab Geburt unseres Kindes da diese gleichberechtigt sind und daher ab diesem Zeitpunkt ein Mangelfall eintritt.
Für weiter Fragen stehen wir ihnen schriftlich zur Verfügung.
MfG XXX
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum