18-05-2015, 09:16
Hallo,
in deinem Fall würde ich ebenfalls zu einer strikten Kontaktsperre raten. Einer Klageschrift würde ich ziemlich gelassen entgegen sehen. Wie p_ schon richtigerweise dargestellt hat, ist der ländertypische Unterhalt heranzuziehen. Dieser ist nicht so hoch wie in Deutschland.
Leider hast du dadurch nicht die Möglichkeit eine emotionale Bindung zu deinem Kind aufzubauen. Ersparst dir allerdings eine Menge Ärger. Zudem geht der Plan deiner Ex in diesem Fall nicht auf.
in deinem Fall würde ich ebenfalls zu einer strikten Kontaktsperre raten. Einer Klageschrift würde ich ziemlich gelassen entgegen sehen. Wie p_ schon richtigerweise dargestellt hat, ist der ländertypische Unterhalt heranzuziehen. Dieser ist nicht so hoch wie in Deutschland.
Leider hast du dadurch nicht die Möglichkeit eine emotionale Bindung zu deinem Kind aufzubauen. Ersparst dir allerdings eine Menge Ärger. Zudem geht der Plan deiner Ex in diesem Fall nicht auf.