18-05-2015, 11:43
Ist doch nur Geschwurbel von jemandem, der in einer anderen Welt lebt.
Und es ist bereits so, dass jemandem, der keinen Unterhalt zahlt, es aber könnte auch das Auto weg gepfändet werden kann, sofern er es nicht zum Gelderwerb benötigt. Somit erübrigt sich die Stilllegung. Und bei jemandem der sein Auto zum Gelderwerb benötigt, sind dem Vollstrecker in der regel alle Zahlen zum Arbeitseinkommen bekannt, womit hier wohl auch der Zustand herrscht, zahlt nicht, kann es aber auch nicht.
Im Sozialrecht, welches ja von unzähligen Lobbygruppen stets weiter entwickelt wird, ist man da schon erheblich weiter als im familienrecht, welches nur einseitig und nur von ganz bestimmten Lobbygruppen entwickelt wird.
Und es ist bereits so, dass jemandem, der keinen Unterhalt zahlt, es aber könnte auch das Auto weg gepfändet werden kann, sofern er es nicht zum Gelderwerb benötigt. Somit erübrigt sich die Stilllegung. Und bei jemandem der sein Auto zum Gelderwerb benötigt, sind dem Vollstrecker in der regel alle Zahlen zum Arbeitseinkommen bekannt, womit hier wohl auch der Zustand herrscht, zahlt nicht, kann es aber auch nicht.
Im Sozialrecht, welches ja von unzähligen Lobbygruppen stets weiter entwickelt wird, ist man da schon erheblich weiter als im familienrecht, welches nur einseitig und nur von ganz bestimmten Lobbygruppen entwickelt wird.