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Dringende Hilfe in Thailand
#17
(18-05-2015, 11:16)MitGlied schrieb: Ich würde Dinos Rat so umsetzen wie beschrieben. Ein Flug nach Europa kostet dich ein paar Hundert Euro. Die kannst du auch von Thailand einem Anwalt in den Hintern blasen, mit ungewissem Erfolg. Also nicht lange fackeln, Rückreisepapiere nach D in der Botschaft holen und nach D kommen.

Reise z.B. nach Amsterdam und dann über Land nach Deutschland, dann musst du nicht mit dem BGS wegen der Aufenthaltsfeststellung rum diskutieren, sondern du meldest dich in D an, hast dann eine Meldebescheinigung, die du ggf. demjenigen, der dich zur Aufenthaltsfeststellung ausgeschrieben hat unter die Nase zu halten kannst.
Wenn du ein Hin- und Rückflug nach Bangkok buchst, dann würd ich das Ticket nicht in der Tasche behalten, weil sonst jeder Behördenfuzzi sich ausrechnen kann, dass du wieder gehen wirst. (eTix kannst du jederzeit wieder in D ausdrucken)

Den Pass musst du persönlich beantragen. Falls du Angst hast beim Abholen ein paar unfreundlichen Uniformierten zu begegnen, dann lass den Pass per Vollmacht von nem Verwandten oder Freund holen. Richte dich darauf ein, dass dein neuer Aufenthalt in Deutschland schnell zu unfreundlichen Schreiben führen wird.

Wenn du beim Pass beantragen noch ein paar Euros drauf legst, kriegst du einen Express-Pass, das erspart dir 2 Wochen warten, dann geht das in 3-4 Tagen. Ist nervenschonender, wenn du den Pass in der Hand hast und die restliche Zeit bis zum Rückflug nach Thailand sind dann ein schöner Urlaub.
Evtl. kannst du den Aufenthalt auch gleich nutzen um einen neuen Personalausweis und Führerschein zu holen, sowie weitere Behördengänge zu erledigen. Zudem macht es Sinn, sich von allem Kopien/Scans zu machen.
Arbeitsamtbesuch, bzw Jobcenter-Besuch macht Sinn, dann kannst du dir gleich ein bisschen Handgeld abholen und kriegst einen Wisch auf dem amtlich bescheinigt wird, dass bei dir nichts zu holen ist.

Overstay? Du hast doch ein gültiges Visum, bzw die Einreise wurde doch an der Thai Grenze registriert. Also kann das der Beamte bei der Ausreise verifizieren.

Das klingt alles bis hierhin ganz gut aber du schreibst ich soll in ein nachbarland einreisen. Soweit ich weiss kann man ja mit dem Rückreiseausweis lediglich NUR nach Deutschland einreisen? Also werde ich ja dann so oder so mit dem deutschen Beamten konfrontiert oder hat sich da mittlerweile etwas geändert und man kann mit dem Rückreiseausweis auch in die EU Staaten einreisen?
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