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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
Damit kann man die Verletzung der Dienstpflicht eines Amtsträgers rügen. Sie ist kein Amtsträger.
Zu richten ist sie an den Vorgesetzten. Sie hat keinen Vorgesetzten.

Natürlich kann man trotzdem eine schreiben. Mein Argument war, dass sich in diesem Fall aber nicht einmal der Schreibaufwand lohnt.
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von p__ - 18-05-2015, 14:17

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