18-05-2015, 20:37
Das ist eine simple Standardsituation.
Mann macht eine Vaterschaftsanfechtung, ist damit nicht mehr der rechtliche Vater und muss logischerweise auch keinen Unterhalt für das fremde Kind zahlen. Für die Ex nur, wenn es noch andere eheliche Gründe für Unterhalt gibt, die nichts mit dem Kind jetzt zu tun haben. Dafür muss sich die Ex selbst drum kümmen und Unterhalt nach §1615l BGB beim leiblichen Vater geltend machen. Ist ihr Problem und nicht das des Ex-Ehemanns.
Mann macht eine Vaterschaftsanfechtung, ist damit nicht mehr der rechtliche Vater und muss logischerweise auch keinen Unterhalt für das fremde Kind zahlen. Für die Ex nur, wenn es noch andere eheliche Gründe für Unterhalt gibt, die nichts mit dem Kind jetzt zu tun haben. Dafür muss sich die Ex selbst drum kümmen und Unterhalt nach §1615l BGB beim leiblichen Vater geltend machen. Ist ihr Problem und nicht das des Ex-Ehemanns.