19-05-2015, 09:02
Gualterius meint glaube ich dieses Urteil
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bu...24143.html
Absolution der sexuellen Freiheit, vor allem der Frauen.
Hat jetzt mit diesem Fall allerdings nur indirekt zu tun.
p_ hat es korrekt dargestellt. Vaterschaftsanfechtung innerhalb der zweijährigen Frist.
Unterhalt für die EX müsste geprüft werden. Man könnte hierbei allerdings schon fast von einer Härtefallentscheidung ausgehen (Fremdgehen während der Ehe und Zeugung eines unehelichen Kindes).
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bu...24143.html
Absolution der sexuellen Freiheit, vor allem der Frauen.
Hat jetzt mit diesem Fall allerdings nur indirekt zu tun.
p_ hat es korrekt dargestellt. Vaterschaftsanfechtung innerhalb der zweijährigen Frist.
Unterhalt für die EX müsste geprüft werden. Man könnte hierbei allerdings schon fast von einer Härtefallentscheidung ausgehen (Fremdgehen während der Ehe und Zeugung eines unehelichen Kindes).