Bisher war ich der Meinung, dass so ein Botschaftsgelände exterritorial Gebiet ist und dort das Recht des Landes gilt dessen Landesname an der Botschaft steht (es also auf dem Botschaftsgelände nach D Recht "klick" machen kann).
Dieses scheint jedoch nicht wie von mir bisher gedacht zu sein, sondern vermutlich so wie es P dar gestellt hat:
Zitat:
"Das Gelände, auf welchem sich eine Botschaft befindet, steht unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, Artikel 22), so dass das Gastgeberland das Botschaftsgelände nicht ohne Einwilligung des Missionschefs betreten, durchsuchen bzw. Beschlagnahmungen oder Festnahmen durchführen darf. Das Gelände der Botschaft ist zwar nicht exterritorial, doch die Botschaft und ihre Diplomaten genießen diplomatischen Schutz und diplomatische Vorrechte.
Näheres zum rechtlichen Status des Missionsgebäudes siehe → Hauptartikel Diplomatenstatus."
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft_...lomatie%29
Dieses scheint jedoch nicht wie von mir bisher gedacht zu sein, sondern vermutlich so wie es P dar gestellt hat:
Zitat:
"Das Gelände, auf welchem sich eine Botschaft befindet, steht unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, Artikel 22), so dass das Gastgeberland das Botschaftsgelände nicht ohne Einwilligung des Missionschefs betreten, durchsuchen bzw. Beschlagnahmungen oder Festnahmen durchführen darf. Das Gelände der Botschaft ist zwar nicht exterritorial, doch die Botschaft und ihre Diplomaten genießen diplomatischen Schutz und diplomatische Vorrechte.
Näheres zum rechtlichen Status des Missionsgebäudes siehe → Hauptartikel Diplomatenstatus."
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft_...lomatie%29
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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