19-05-2015, 14:31
Naja, das gilt doch nur für Leute, die das Sorgerrecht gemeinsam ausüben und bei denen das Kind unter der Woche bei dem UET ist. Alle anderen Umgangseltern können Wohnraummehrbedarf eben nach §22b SGB II i. V. m. §7 Abs. 3, Satz 4 beantragen, von der Notwendigkeit eines Sorgerrechts steht dort nichts im Gesetz.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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