19-05-2015, 14:45
Da hätte ich drauf gewettet, dass es jemand besser wissen will.
Nein, nicht notwendiger Weise. Das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft ist an Bedingungen geknüpft, die nicht allein durch bloßes Zusammleben erfüllt werden.
(19-05-2015, 14:14)neuleben schrieb: Natürlich besteht die Notwendigkeit.
Würde sie mit ihrem Freund offiziell zusammen wohnen, würden sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Nein, nicht notwendiger Weise. Das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft ist an Bedingungen geknüpft, die nicht allein durch bloßes Zusammleben erfüllt werden.