19-05-2015, 15:33
Die Fachanweisung bezieht sich auf den § 22. Die SB richten sich nach deren Fachanweisungen. Hat nicht jeder Leistungsberechtigte den Überblick wie wir. Mir ist es beim Amt für Wohnungsnotfälle gesagt worden das eine Übernahme von Mietschulden vom Sorgerecht abhängt.
Die übernehmen die Mietschulden trotzdem. Auch ohne Sorgerecht. Vielleicht sollte ich die trotzdem um eins Schreiben bitten das eine Übernahme wegen besagter Fachanweisung nicht geht. Das sie es später doch machen spielt ja keine Rolle wenn ich es beim Sorgerechtsstreit mit eingereicht habe.
Die übernehmen die Mietschulden trotzdem. Auch ohne Sorgerecht. Vielleicht sollte ich die trotzdem um eins Schreiben bitten das eine Übernahme wegen besagter Fachanweisung nicht geht. Das sie es später doch machen spielt ja keine Rolle wenn ich es beim Sorgerechtsstreit mit eingereicht habe.