20-05-2015, 09:56
«Verfahrensbeistände sind ökonomisch abhängige "Subunternehmer" des Richters, die auf sein Wohlwollen angewiesen sind und von daher überwiegend in dessen (Geschäfts-)Interesse (und keineswegs im besten Interesse des Kindes) handeln.»
Allein an dieser Biographie offenbart sich die Unzulänglichkeit des Konstrukts "Verfahrensbeistand" und damit letztlich des gesamten deutschen Familienunrechts, das im Wesentlichen nur aus Heuchelei und Täuschung besteht. Wenn der Gesetzgeber endlich der Forderung namhafter Experten wie z.B. Uwe Jopt entsprechen und die paritätische Doppelresidenz im Gesetz verankern würde, bedürfte es keiner Verfahrensbeistände, die nach ihren eigenen auch noch die Kinder anderer Leute ins Leid stürzen.
http://de.wikimannia.org/Verfahrensbeistand
Allein an dieser Biographie offenbart sich die Unzulänglichkeit des Konstrukts "Verfahrensbeistand" und damit letztlich des gesamten deutschen Familienunrechts, das im Wesentlichen nur aus Heuchelei und Täuschung besteht. Wenn der Gesetzgeber endlich der Forderung namhafter Experten wie z.B. Uwe Jopt entsprechen und die paritätische Doppelresidenz im Gesetz verankern würde, bedürfte es keiner Verfahrensbeistände, die nach ihren eigenen auch noch die Kinder anderer Leute ins Leid stürzen.
http://de.wikimannia.org/Verfahrensbeistand