20-05-2015, 12:15
(20-05-2015, 11:16)raid schrieb:(20-05-2015, 09:56)karlma schrieb: Die Rechnung findest Du auf der Rechnung der Verfahrenskosten wieder. Ggf. hast Du dann Deinen Anteil zu zahlen.
Ist schon krass. Die Kindesmutter boykottiert den Umgang, folglich der Vater ein Vermittlungsverfahren anstreben muss. Und dann soll sich der Vater auch noch an den Kosten für den Verfahrenspfleger beteiligen. Kranke Welt! Es wird Zeit, dass Umgangsboykott endlich ein Straftatbestand wird.
Falsch.
KV ist ein böser Mensch der die KM bedroht.
Also muss KV bestraft werden.
KV bekommt dieses vermutlich auch noch schriftlich damit er es endlich mal kapieert.