20-05-2015, 12:20
Der Ehemann ist unterhaltspflichtig bis die Anfechtung durch ist. (da er ja bis dahin der rechtliche Vater ist) Das was er bis dahin abgedrückt hat, kann er sich beim leiblichen Vater wieder holen, wenn der nicht ermittelt wird, bleibt der Ehemann eben auf diesem Teil des unterhalts sitzen.
Also, am besten die Vaterschaft so früh wie möglich anfechten.
Andererseits ist ein fremd gezeugtes Kind eine gute Position, eine Scheidung schnell über die Bühne zu bringen und um zukünftige Unterhaltsansprüche der Ehefrau abzuweisen, falls es nicht noch gemeinsame Kinder gibt. Da sind dann 3 Monate Kindesunterhalt zuunrecht gezahlt dann wirklich das kleinere Übel.
Also, am besten die Vaterschaft so früh wie möglich anfechten.
Andererseits ist ein fremd gezeugtes Kind eine gute Position, eine Scheidung schnell über die Bühne zu bringen und um zukünftige Unterhaltsansprüche der Ehefrau abzuweisen, falls es nicht noch gemeinsame Kinder gibt. Da sind dann 3 Monate Kindesunterhalt zuunrecht gezahlt dann wirklich das kleinere Übel.