Hallo zusammen,
wenn man denkt, es ist alles geregelt, kommt natürlich das nächste.
Ich habe Post vom Jobcenter bekommen, nachdem die Kindsmutter ja seit man denken kann ALG2 bezieht. Ich soll meine Einkünfte weiter Detailieren bzw. mehr offenbaren.
Leider finde ich den Post nicht mehr, allerdings hatte ich der Dame vom Jobcenter meine Einkommensnachweise vorgelegt. Das reicht ihr offenbar nicht.
Ich sehe das so, dass aktuell 309 Euro zu bezahlen sind. Diese sind auch so tituliert.
Rechnerisch komme ich auch auf keinen anderen Betrag, da die Dame vom Jobcenter das Einkommen nicht bereinigt und z.B. Pauschal 5% Berufsbedingte Aufwendungen abgezogen hat. Theoretisch hätte ich noch ein paar mehr Abzüge wie Kredite, allerdings will ich mich hier nicht um jeden Cent streiten. Die Abzugsfähigen Ausgaben wären nämlich:
Fahrtkosten mit öffentlichen Mitteln 117,90 Euro im Monat (was in meiner Position aber gar nicht geht)
Fahrtkosten mit PKW wären 257,95 Euro im Monat
Kredite zusammen 305,95 Euro im Monat.
Zusammengefasst komme ich da auf Mindestens 117,90 Euro im Monat Abzug und Höchstens 423,85 Euro.
Die Forderung meiner Einkommensnachweise ab 2008 will und werde ich nicht nachkommen. Wieso sollte ich auch, ich habe keine Leistung beantragt und erst im Januar 2014 davon erfahren. Erst ab Erkenntnis des Leistungsbezuges muss ich doch zahlen?! Das hat ja jetzt nicht mehr wirklich was mit Unterhalt zu tun, sondern man versucht mir hier teilweise die ALG2 Kosten noch auf das Auge zu drücken.
Anbei das Schreiben:
http://fs2.directupload.net/images/150520/l5demhp4.pdf
Meine Fragen an euch:
1.) Muss ich den Fragekatalog ausfüllen?
2.) Muss ich der überhaupt Antworten, da ja bereits ein Titel besteht und ich meine Auskunftspflicht mit Übersendung der Einkommensnachweise erfüllt habe?
3.) Es gibt Steuerrückerstattungen, die von meinem Nebengewerbe (gewollter Verlust) herbeiführen. Den Verlust darf ich ja nicht abziehen, die Steuererstattungen werden aber angerechnet?! Ergibt für mich keinen Sinn irgendwie.
4.) Geht es die was an, für was 200 Euro von meinem Nettoeinkommen abgezogen werden? (Mitarbeiterkredit fürs Auto).
5.) Können die überhaupt ein Zwangsgeld über mich verhängen? Ich bin weder Kunde noch ist das eine Behörde.
Vorab Dankeschön für eure Mühen
bye
Tobi
wenn man denkt, es ist alles geregelt, kommt natürlich das nächste.
Ich habe Post vom Jobcenter bekommen, nachdem die Kindsmutter ja seit man denken kann ALG2 bezieht. Ich soll meine Einkünfte weiter Detailieren bzw. mehr offenbaren.
Leider finde ich den Post nicht mehr, allerdings hatte ich der Dame vom Jobcenter meine Einkommensnachweise vorgelegt. Das reicht ihr offenbar nicht.
Ich sehe das so, dass aktuell 309 Euro zu bezahlen sind. Diese sind auch so tituliert.
Rechnerisch komme ich auch auf keinen anderen Betrag, da die Dame vom Jobcenter das Einkommen nicht bereinigt und z.B. Pauschal 5% Berufsbedingte Aufwendungen abgezogen hat. Theoretisch hätte ich noch ein paar mehr Abzüge wie Kredite, allerdings will ich mich hier nicht um jeden Cent streiten. Die Abzugsfähigen Ausgaben wären nämlich:
Fahrtkosten mit öffentlichen Mitteln 117,90 Euro im Monat (was in meiner Position aber gar nicht geht)
Fahrtkosten mit PKW wären 257,95 Euro im Monat
Kredite zusammen 305,95 Euro im Monat.
Zusammengefasst komme ich da auf Mindestens 117,90 Euro im Monat Abzug und Höchstens 423,85 Euro.
Die Forderung meiner Einkommensnachweise ab 2008 will und werde ich nicht nachkommen. Wieso sollte ich auch, ich habe keine Leistung beantragt und erst im Januar 2014 davon erfahren. Erst ab Erkenntnis des Leistungsbezuges muss ich doch zahlen?! Das hat ja jetzt nicht mehr wirklich was mit Unterhalt zu tun, sondern man versucht mir hier teilweise die ALG2 Kosten noch auf das Auge zu drücken.
Anbei das Schreiben:
http://fs2.directupload.net/images/150520/l5demhp4.pdf
Meine Fragen an euch:
1.) Muss ich den Fragekatalog ausfüllen?
2.) Muss ich der überhaupt Antworten, da ja bereits ein Titel besteht und ich meine Auskunftspflicht mit Übersendung der Einkommensnachweise erfüllt habe?
3.) Es gibt Steuerrückerstattungen, die von meinem Nebengewerbe (gewollter Verlust) herbeiführen. Den Verlust darf ich ja nicht abziehen, die Steuererstattungen werden aber angerechnet?! Ergibt für mich keinen Sinn irgendwie.
4.) Geht es die was an, für was 200 Euro von meinem Nettoeinkommen abgezogen werden? (Mitarbeiterkredit fürs Auto).
5.) Können die überhaupt ein Zwangsgeld über mich verhängen? Ich bin weder Kunde noch ist das eine Behörde.
Vorab Dankeschön für eure Mühen
bye
Tobi