20-05-2015, 17:48
Ich wundere mich eigentlich, dass es dieses Thema noch nicht gibt. Ganz aktuell!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/S...5-031.html
EGMR mit Urteil vom 21. April 2011 eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt.
Das BVerfG nun völlig anders dargestellt. Also das Kind darf selbst entscheiden.
Wird es nicht so hingebogen, wie die deutsche Muddi das gerne hätte?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/S...5-031.html
EGMR mit Urteil vom 21. April 2011 eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt.
Das BVerfG nun völlig anders dargestellt. Also das Kind darf selbst entscheiden.
Wird es nicht so hingebogen, wie die deutsche Muddi das gerne hätte?