20-05-2015, 20:36
Da in neuen Postings selten die Vorgeschichte erzählt wird, ist das Forum stärker Fall- als Themenbezogen organisiert. Fallbezogen findet man bei neuen Fragen wichtige Hintergrundinformationen direkt in der vorigen Postings des Thread. Das ist einfacher wie jedesmal einem Fragesteller notwendige Details aus der Nase zu ziehen.
Ergänzung:
2. Ja. Laut Schreiben hat du nur Einkommensnachweise aus Lohnarbeit vorgelegt. "Einkommen" ist aber weit mehr als das. Darüber musst du ebenso Auskunft geben.
4. Je nach OLG werden berufsbedingte Ausgaben mal nur mit Nachweis, mal nicht, mal mehr, mal weniger angerechnet. Im Zweifelsfall musst du sie einzeln und genau nachweisen.
5. Wenn sie vor Gericht gehen, können sie beantragen, dass der Richter das so beschliesst. Mehr nicht.
Wie du nun siehst, führen willige Unterhaltszahlung in erheblicher Höhe zu genau einem Ergebnis: Noch höhere Forderungen, noch mehr Auskünfte, noch mehr Unverschämtheiten.
Ergänzung:
2. Ja. Laut Schreiben hat du nur Einkommensnachweise aus Lohnarbeit vorgelegt. "Einkommen" ist aber weit mehr als das. Darüber musst du ebenso Auskunft geben.
4. Je nach OLG werden berufsbedingte Ausgaben mal nur mit Nachweis, mal nicht, mal mehr, mal weniger angerechnet. Im Zweifelsfall musst du sie einzeln und genau nachweisen.
5. Wenn sie vor Gericht gehen, können sie beantragen, dass der Richter das so beschliesst. Mehr nicht.
Wie du nun siehst, führen willige Unterhaltszahlung in erheblicher Höhe zu genau einem Ergebnis: Noch höhere Forderungen, noch mehr Auskünfte, noch mehr Unverschämtheiten.