21-05-2015, 08:40
(21-05-2015, 02:53)the notorious iglu schrieb: Ein Zwangsgeld können sie nicht verhängen aber ein Bußgeldverfahren einleiten. Die Verweigerung der Auskunft stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Korrekt Iglu!
Hatte die ARGE bei mir auch gemacht (175€) und ich habe dagegen erfolgreich geklagt. Die benötigte Auskunft hatte ich ja gegeben, aber das was die ARGE gefordert hatte war unverschämt - Stichwort; Probieren können wie es ja mal!
Der Spruch vom tollen Richter in Richtung ARGE werde ich nie vergessen.
Die waren so klein damals in der Verhandlung, dass sie mir schon fast Leid getan haben. Dieser Richter hat mir den Glauben an unser Rechtssystem wieder ein Stück näher gebracht.
@Tobias, es wäre hilfreich bei der Formulierung einer Antwort wenn du das Schreiben der Gegenseite hier anonymisiert einstellst, dies war früher hier mal so der Standard.
Kurze knappe Sätze, keine Romane wirken am besten gegen das Pack.