21-05-2015, 10:31
"Sehr geehrte Frau X.
Es liegen Ihnen bereits sämtliche Auskünfte in gesetzlich hinreichender Form vor. Ein gesetzlicher Anspruch auf weitere Auskünfte oder Unterlagen ist nicht ersichtlich.
Bei richtiger Anwendung der Informationen und der Rechtslage ergibt sich auch kein höherer Unterhaltsanspruch.
Insofern weise ich ihr Anliegen voll umfänglich zurück.
Sollten noch Unsicherheiten oder Fragen zur Rechtslage bestehen, machen Sie sich bitte kundig, bevor Sie mich wieder belästigen.
MfG
Tobi1983"
Ein solches Schreiben setzt natürlich voraus, dass deine Unterlagen tatsächlich vollständig sind. Zumindest bei dem Autokredit habe ich da Zweifel.
Es liegen Ihnen bereits sämtliche Auskünfte in gesetzlich hinreichender Form vor. Ein gesetzlicher Anspruch auf weitere Auskünfte oder Unterlagen ist nicht ersichtlich.
Bei richtiger Anwendung der Informationen und der Rechtslage ergibt sich auch kein höherer Unterhaltsanspruch.
Insofern weise ich ihr Anliegen voll umfänglich zurück.
Sollten noch Unsicherheiten oder Fragen zur Rechtslage bestehen, machen Sie sich bitte kundig, bevor Sie mich wieder belästigen.
MfG
Tobi1983"
Ein solches Schreiben setzt natürlich voraus, dass deine Unterlagen tatsächlich vollständig sind. Zumindest bei dem Autokredit habe ich da Zweifel.