22-05-2015, 09:26
Wenn das so ist, wie @Paabel schreibt, ist seine wirtschaftliche Situation doch wenig spannend. Wenn er Einkommen hat, das ihm erhebliche Rücklagen ermöglicht hat, dürfte auch der Kindesunterhalt für 1 Kind für ihn kein Problem sein. Den bestreitet er doch locker aus seinem Einkommen -zu dem selbstverständlich auch Einkünfte aus Vermögen gehören, nicht das Vermögen selber. Das Vermögen würde dann eine Rolle spielen, wenn er den Mindestunterhalt für sein Kind nicht aus Einkommen decken könnte.
Beim Betreuungsunterhalt -der für Mutti bestimmt ist, nicht für das Kind- spielt das Vermögen gar keine Rolle. Der Betreuungsunterhalt ist auf jeden Fall die ersten 3 Lebensjahre des Kindes fällig, danach ggf. als zu begründende Ausnahme. Auf jeden Fall ist er in dieser Konstellation vorübergehender Natur. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen der Mutter vor dem Mutterschutz.
Versuchen kann @Paabel bei hohen -von der Mutter verursachten- Umgangskosten eine Absenkung des Betreuungsunterhaltes zu erreichen.
Möglicherweise wird @Paabel Teile seines Vermögens verbrauchen müssen, wenn er seinen Lebensstandard in der Zeit, wo er Betreuungsunterhalt zahlt, nicht an sein verbleibendes Einkommen angleichen kann. Aber dafür spart man ja in der Zeit, damit man in der Not hat. Wirtschaftlich gesehen doch eine völlig undramatische Situation
Zu (er-)klären wäre, weshalb ein Gericht den Umgangsantrag abgelehnt hat... da keine Ehe vorliegt, wäre auch interessant, ob ein gemeinsames Sorgerecht besteht - wenn das nicht der Fall ist, ist der Wegzug der Mutter mit dem Kind legal.
Beim Betreuungsunterhalt -der für Mutti bestimmt ist, nicht für das Kind- spielt das Vermögen gar keine Rolle. Der Betreuungsunterhalt ist auf jeden Fall die ersten 3 Lebensjahre des Kindes fällig, danach ggf. als zu begründende Ausnahme. Auf jeden Fall ist er in dieser Konstellation vorübergehender Natur. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen der Mutter vor dem Mutterschutz.
Versuchen kann @Paabel bei hohen -von der Mutter verursachten- Umgangskosten eine Absenkung des Betreuungsunterhaltes zu erreichen.
Möglicherweise wird @Paabel Teile seines Vermögens verbrauchen müssen, wenn er seinen Lebensstandard in der Zeit, wo er Betreuungsunterhalt zahlt, nicht an sein verbleibendes Einkommen angleichen kann. Aber dafür spart man ja in der Zeit, damit man in der Not hat. Wirtschaftlich gesehen doch eine völlig undramatische Situation
Zu (er-)klären wäre, weshalb ein Gericht den Umgangsantrag abgelehnt hat... da keine Ehe vorliegt, wäre auch interessant, ob ein gemeinsames Sorgerecht besteht - wenn das nicht der Fall ist, ist der Wegzug der Mutter mit dem Kind legal.
Wer nicht taktet, wird getaktet...