22-05-2015, 11:47
(22-05-2015, 11:11)Avatar schrieb: Karlsruhe bestätigt die Manipulation ... sondern bestätigt diese Mutter...
Da ist ja der Widerspruch in sich.
Und dabei ging es um den Willen des Kindes. Auf den hat das BVerfG abgehoben. Es hat also das Kind als selbständiges Rechtssubjekt behandelt und seine Rechte gegen die des Vaters abgewogen.
Ich finde das ist ok, wenn ein Kind in seinen Rechten unabhängig von den Eltern, ja letztendlich konkurrierend gesehen wird und bin sehr dagegen, da jetzt zu einer Vermischung mit Mütterrechten beizutragen oder schlimmer noch, Väterrechte gegen Kinder in Stellung bringen zu wollen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...