22-05-2015, 12:21
Nicht ganz, das BVerfG hat sich der eigentlichen Rechtsabwägung verweigert - der Beschluss wurde nicht angenommen. Die Begründung klingt nach Juristen-Trickkiste. Da würden mich die Schriftsätze von Anwalt Rixe brennend interessieren, ich vermute das BVerfG hat sich da nur aus der Affäre getrickst, mit der Unanfechtbarkeit im Rücken. Es verweist im übrigen auf und vergoldet die vorinstanzlichen Entscheidungen.