22-05-2015, 13:22
(22-05-2015, 09:26)wackelpudding schrieb: Der Betreuungsunterhalt ist auf jeden Fall die ersten 3 Lebensjahre des Kindes fällig, danach ggf. als zu begründende Ausnahme.
Da @Paabel für Unterhaltssachen ohnehin ´nen Anwalt braucht, wenn er zu Gericht will, kann man ihm nur raten, sich ´nen guten Familienrechtler zu suchen... Existenziell bedroht ist er deshalb immer noch nicht.
Ich finde die Umgangs- und Sorgerechtsfrage viel spannender...
Wer nicht taktet, wird getaktet...