22-05-2015, 15:09
Nach der Pressemitteilung des BVerfG nehme ich an, dass er Elternrecht über Kindeswohl gesetzt sehen wollte. Mache ich da einen Denkfehler?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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BVerfG Absolution zur Manipulation Schutzbefohlener?
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