22-05-2015, 21:30
Ich halte es auch für eine Falle wenn Umgang immer nur als Recht des Kindes angesehen wird. Ich selbst als Vater beanspruche fürich das Recht auf Umgang mit meinen Kindern.
Dann kann niemand darüber spekulieren ob das auch meinem Willen oder Interesse entspricht. Und wenn MIR der Umgang verweigert wird, entstehtt MIR ein Schaden.
Dann kann niemand darüber spekulieren ob das auch meinem Willen oder Interesse entspricht. Und wenn MIR der Umgang verweigert wird, entstehtt MIR ein Schaden.