23-05-2015, 19:40
Hallo Gemeinde,
hab ein Verständnissproblem.
Sollte man einen Widerspruch gegen den festgesetzten Betrag nach 850 d zpo einlegen, entscheidet erst das zuständige Amtsgericht (Richter) sollte man dann Widerspruch einlegen, dann das LANDGERICHT ?
Is das so richtig ?
Lg
A.
hab ein Verständnissproblem.
Sollte man einen Widerspruch gegen den festgesetzten Betrag nach 850 d zpo einlegen, entscheidet erst das zuständige Amtsgericht (Richter) sollte man dann Widerspruch einlegen, dann das LANDGERICHT ?
Is das so richtig ?
Lg
A.