24-05-2015, 09:52
Ich fasse es zusammen, um zu prüfen ob ich das richtig verstanden habe:
Du hast einen 100km entfernten Anwalt.
Du hast nicht Umgang, sondern den Aufenthalt des Kindes bei dir beantragt? Es fand kein Gerichtstermin statt, der wurde von wem auch immer agesagt.
Es gibt keine konkreten Betreuungsunterhaltsforderungen.
Es gib keinen laufenden Antrag auf gerichtliche Regelung des Umgangs, jedenfalls hast du nichts darüber geschrieben.
Wie man Betreuungsunterhalt ausrechnet steht in der faq. Betreuungsunterhalt ist eine vergoldete Lohnfortzahlung, das Einkommen vor der Geburt muss weitergezahlt werden. Meistens ist die Höhe so wie beim Kindesunterhalt der Durchschnitt der 12 Monate vorher. Begrenzt nach oben ist das durch die Regel für Ehegattenunterhalt, der bei maximal 3/7 deines Nettoeinkommens liegt.
Nach dem Wegzug, ohne Umgang, ein acht Monate altes Baby, du Vollzeitjob: Da ist sowohl der Aufenthalt des Kindes bei dir als auch das Wechselmodell im deutschen Familienrecht völlig utopisch. Verfolge dieses Ziel nur noch indirekt. Verfolge vielmehr das direkte Ziel, erst einmal den Kontakt zum Kind mit einer festen Umgangsregelung zu etablieren. Je besser der Kontakt, desto mehr Wege eröffnen sich später für dich.
Langfristig gibts andere Perspektiven, da hätte ich durchaus Ideen. Aber in deinem jetzigen sehr konfusen Zustand würde ich mich nur auf kurzfristige Ziele konzentrieren.
Du hast einen 100km entfernten Anwalt.
Du hast nicht Umgang, sondern den Aufenthalt des Kindes bei dir beantragt? Es fand kein Gerichtstermin statt, der wurde von wem auch immer agesagt.
Es gibt keine konkreten Betreuungsunterhaltsforderungen.
Es gib keinen laufenden Antrag auf gerichtliche Regelung des Umgangs, jedenfalls hast du nichts darüber geschrieben.
Wie man Betreuungsunterhalt ausrechnet steht in der faq. Betreuungsunterhalt ist eine vergoldete Lohnfortzahlung, das Einkommen vor der Geburt muss weitergezahlt werden. Meistens ist die Höhe so wie beim Kindesunterhalt der Durchschnitt der 12 Monate vorher. Begrenzt nach oben ist das durch die Regel für Ehegattenunterhalt, der bei maximal 3/7 deines Nettoeinkommens liegt.
Nach dem Wegzug, ohne Umgang, ein acht Monate altes Baby, du Vollzeitjob: Da ist sowohl der Aufenthalt des Kindes bei dir als auch das Wechselmodell im deutschen Familienrecht völlig utopisch. Verfolge dieses Ziel nur noch indirekt. Verfolge vielmehr das direkte Ziel, erst einmal den Kontakt zum Kind mit einer festen Umgangsregelung zu etablieren. Je besser der Kontakt, desto mehr Wege eröffnen sich später für dich.
Langfristig gibts andere Perspektiven, da hätte ich durchaus Ideen. Aber in deinem jetzigen sehr konfusen Zustand würde ich mich nur auf kurzfristige Ziele konzentrieren.