24-05-2015, 12:35
(24-05-2015, 11:12)wackelpudding schrieb: Der Begriff Eltern bei fast auschließlicher Täterschaft der Mütter hier, verstellt den Blick darauf, dass wir ein klares Sexismusproblem haben.Auf den Pkt gebracht!
Meine Lippen sind schon fransig. Wie oft habe ich mich -weniger oder mehr, schriftlich und mündlich- vor Gericht darum bemüht darzulegen, dass es bei Umgangsboykott nicht um die Eltern geht. Wir redlichen Väter sind es doch nicht, die der Mutter ein Umgangsrecht streitig machen oder vorenthalten. Wir müssen uns deswegen auch keine Gründe zusammen lügen als Voraussetzung für einen Ausschluss.
Und weil die Gerichte sich unfähig zeigen, Täterinnen und Opfer auseinander zu halten, sehe ich mich gerechtfertigt, auf die Täterin einwirken zu müssen - wer sonst?
Und das alles funktioniert!
Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Viele andere Dinge auch nicht.
Und dass ich keinen Schadensersatz zu leisten in der Lage bin, hat sich die KM selber zuzuschreiben, indem sie wegen Unterhalt vollstreckt anstatt angebotenen Betreuungsunterhalt anzunehmen.
Und vieles davon erfindet die KM auch nur, um einen Grund zu haben, den Umgang auszusetzen beantragen zu können .
Es hat mich alles in allem viel Mühe gekostet. Aber die Mutter meines Kindes war zwdurch "fertig".
Um Umgangsboykotte festzustellen zu können, musste ich seitdem sehr genau werden.
Sorgerecht habe ich bis heute nicht. Aber noch ist nicht aller Tage Abend.
Die ihr vorgelegte "Taschengeldvereinbarung" wird dabei helfen. Unterhalt gibt's nur bei gemeinsamen Sorgerecht.
Wer Kreidekreismütter gewähren läßt, motiviert und ermuntert sie zu ihrem schäbigen Verhalten.
Und wer sich bei solch einer Fallkonstellation vor Gericht von den Verfahrenbeteiligten unwidersprochen den Satz vorhalten läßt: die Eltern müssen lernen, kooperativ die Interessen des Kindes zu vertreten, macht sich selber zu einem Mittäter und muss sich nicht wundern, wenn er im Weiteren so behandelt wird.