24-05-2015, 21:54
(24-05-2015, 21:35)beppo schrieb: Einen netten Versuch beim JA sollte man durchaus machen.
Kann man, kann man nicht - ist Geschmackssache und wenig wichtig. Wenn ich das probieren will, würde ich es von der Fachqualifikation der zuständigen Jugendsperson abhängig machen. In meinem Fall war die z.B. eine einzige Katastrophe, da kam niemals auch nur ein Jota Positives dabei raus, sondern verschlimmerte alles. Die grundlegenden Paramenter sind viel wichtiger und bleiben mit und ohne Jugendamt dieselben:
- Frühzeitig. Besser zu früh wie zu spät den Eintritt in die gemeinsame Sorge einleiten.
- Selber beurkunden - das hat keine Nachteile, lässt aber keinen Zweifel an der eigenen Willigkeit zur gemeinsamen Sorge. Weitere Argumente stehen lang und breit oben, wiederhole ich nicht nochmal.
- Konsequent sein und den Antrag auch wirklich stellen, wenn sich nichts ergibt. Lasst euch nicht für dumm verkaufen und schenkt der Ex die Zeit, mit Hilfe einer Verzögerungstaktik die Tatsachen erst zu schaffen, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen!