25-05-2015, 20:00
(25-05-2015, 16:12)Herbstwind schrieb: Wenn ich mir innerhalb der Ehe auf meinen Namen z.B eine teure Kamera anschaffe (ich fotografiere leidenschaftlich gern), zählt das als Sachvermögen für den Zugewinnausgleich? Immerhin würde das Gerät 3000,00 EUR neu kosten. Oder soll ich damit lieber bis nach der rechtskräftigen Scheidung warten?
Bring die Kamera mit allen Unterlagen zu Deinen Eltern oder einem vertauenswürdigen Freund und tu so, als ob sie nie existiert hätte.
(25-05-2015, 16:12)Herbstwind schrieb: Wie wird ein gemeinsam abzuzahlendes Darlehen gewertet? (Kreditvertrag läuft auf beiden Namen und wurde nach der Trauung unterschrieben).
Was gemeinsam unterschrieben wurde, ist auch gemeinsam zu verantworten - ihre zahlt beide die Hälfte vom Rest. Wenn Deine Ex nichts hat, kann die Bank dich voll in die Haftung nehmen.
(25-05-2015, 16:12)Herbstwind schrieb: Gibt es wirklich nur die Möglichkeit, Geld außerhalb von Konten zu horten oder gibt es noch Länder, die deutschen Behörden keine Auskünfte erteilen, wenn der Kontoinhaber kein nachweislicher Steuerhinterzieher ist?
Wenn der Kontoinhaber kein Steuerhinterzieher ist und seine Steuererklärung vollständig macht, stehen da alle Kontoverbindungen drin. Und die Ex wird über die Vermögensauskunft davon Kenntnis erlangen.
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