25-05-2015, 23:55
(16-10-2014, 00:02)Herbstwind schrieb: ...
[font=Verdana]Wir verdienen annähernd das gleiche. Somit wäre ein Trennungsunterhalt nicht unbedingt hoch, laut einem Onlinerechner 78 EUR.[/font]
...
Nachehelicher Unterhalt wird wohl erst ab einem Nettoeinkommensunterschied (oder war es die Höhe des ausgerechneten nachehelichen Unterhalts) von 50 € ausgeurteilt.
Dein anrechenbares Nettoeinkommen kannst du z.B. beeinfllussen durch:
- Eintritt in die Kirche deiner Wahl
- Wahl einer anderen Krankenkasse
- Abschluss einer angemessenen Krankenzusatzversicherung
- Eintritt in die Gewerkschaft deines Vertrauens
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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