26-05-2015, 05:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-05-2015, 05:54 von CheGuevara.)
Ist dein Einkommen denn so hoch, dass das wirklich so rein schlägt?
Es geht um bei Elternunterhalt doch "nur" um aktuelles Einkommen (ggf plus Wohnwert) oder Schenkungen der letzten zehn Jahre von dem Elternteil. Oder sehe ich das verkehrt?
Erst wenn netto größer EUR 1.800 geht die Hälfte des übersteigenden Betrages drauf.
Mein Verständnis war bisher, dass Elternunterhalt sehr ärgerlich aber selten existenzgefährdend ist.
Will nicht provozieren, vielleicht habe ich etwas übersehen?
LG
Auskunftspflicht, ist nicht die Ex! Finanzamt hat die Daten auch.
Es geht um bei Elternunterhalt doch "nur" um aktuelles Einkommen (ggf plus Wohnwert) oder Schenkungen der letzten zehn Jahre von dem Elternteil. Oder sehe ich das verkehrt?
Erst wenn netto größer EUR 1.800 geht die Hälfte des übersteigenden Betrages drauf.
Mein Verständnis war bisher, dass Elternunterhalt sehr ärgerlich aber selten existenzgefährdend ist.
Will nicht provozieren, vielleicht habe ich etwas übersehen?
LG
Auskunftspflicht, ist nicht die Ex! Finanzamt hat die Daten auch.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)