26-05-2015, 11:19
(25-05-2015, 23:55)Bruno schrieb: Nachehelicher Unterhalt wird wohl erst ab einem Nettoeinkommensunterschied (oder war es die Höhe des ausgerechneten nachehelichen Unterhalts) von 50 € ausgeurteilt.
Dein anrechenbares Nettoeinkommen kannst du z.B. beeinfllussen durch:
Vielen Dank Bruno für die Tipps. Naja, die Krankenkasse kann ich bei den Einheitssätzen nicht beeinflussen. Ich lese gerade, dass auch Schulden in die Berechnung einfliessen. Außerdem muss ich abwarten, ob meine Holde überhaupt irgendwelche Ansprüche stellt.