(23-05-2015, 23:39)JonDon schrieb: Meine Exe wollte auch Unterhalt für sich abzweigen. Sie sagte mir, du musst Unterhalt bezahlen auch für mich bis das Kind 3 Jahre alt ist. Habe ihr Klipp und klar gesagt. Nein! Wir waren nicht verheiratet.
Es ist nie was bezüglich Unterhalt für Exe gekommen. Im I-net hat Sie sich an anwältin Gewandt. und diese Antwortete Ihr tatsächlich auch so.
lasst euch nicht belügen bei Exen Unterhalt.
Meine Güte, versuch doch nicht immer, Dir Dein eigenes Recht zusammenzubasteln. Du lebst vollkommen neben der Realität.
Betreuungsunterhalt auch bei Ledigen kann mindestens für die ersten drei Jahre nach Geburt des Kindes verlangt werden: § 1615l (2) BGB.