31-05-2015, 18:06
(31-05-2015, 16:16)blackman01 schrieb: Ich konnte mal mit ihr über das gem. Sorgerecht sprechen, sie möchte das jetzt nicht und sieht keinen Sinn darin. Jetzt da wir gerade normal miteinander umgehen und sprechen können, möchte ich nicht mit dem Gericht wieder alles kaputt machen.
Das Gemeinsame Sorgerecht kann gar nichts kaput machen. Dieses steht dir auch zu, insofern es beantragst.
Es gibt eine Regel. Mit Stritige Mütter spricht man nicht. Geschweige davon, Zeit mit ihnen zu verbringen.
Ich selbst mache es so, wenn ich Ihr etwas sagen will, sage ich das zu meinem Sohn, so das Sie es hört.
Wie letztens. Da sagte ich zu meinem Sohn bei der übergabe, in 14 tagen sehen wir uns wieder hier, und dann schläfst wieder 2 nächte bei Papa. So ist die KM informiert.
Umgang mit dein Kind zu pflegen ist sehr wichtig. Weigert Sie sich dir Umgang zu gewähren, Umgangsantrag beim Gericht stellen. Kein anwalt nötig.
Weigert Sie sich für die Gemeinsame Sorge. Antrag bei Gericht stellen.
Wie Anträge formuliert werden, kann dir hier geholfen werden.