01-06-2015, 11:21
(01-06-2015, 10:15)Nachtwanderer schrieb: So wie sie von mir den Auszug verlangt kann ich das doch umgedreht auch.
Jedenfalls ist da weder so noch anders ein Raum für Ultimaten. Du solltest ´mal vorsorglich nach Argumenten suchen, mit denen eine Zuweisung an Dich beantragt werden könnte.
Wenn Du Dich so verhälst, wie Dein Anwalt es empfohlen hat (im Zweifel dem fliegenden Teller nicht ausweichen und keinesfalss Abwehrtätlichkeiten) bist Du auch weitgehend gg. eine Wegweisung geschützt.
Und versuche ´mal darzustellen, wie eine Betreuung der Kinder durch Dich aussehen könnte.
Bereite alles, was für Dich spricht argumentativ auf. Gute Argumente stärken Deine Verhandlungsposition außergerichtlich und gerichtlich.
Es kommt darauf an, dass Du Dich nicht von irgendwelchen Risiken beeindrucken läßt, die beherrschbar oder gar nicht existent sind. Grundsätzlich gilt: Angst ist ein schlechter Berater.
Wer nicht taktet, wird getaktet...