02-06-2015, 16:26
(02-06-2015, 10:07)p__ schrieb: Natürlich waren seine beiden SMS-Nachrichten und der Anrufversuch zu unterlassen. Nur die Angemessenheit der staatlichen Reaktion auf den dadurch entstandenen "Schaden" steht in Frage.
Nun, bei dem Strafmaß ist ganz einfach das stattliche Vorstrafenregister des KV zu berücksichtigen. Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt und der Stalkingversuch war eben der berühmte Tropfen...