02-06-2015, 16:57
(02-06-2015, 10:07)p__ schrieb: Natürlich waren seine beiden SMS-Nachrichten und der Anrufversuch zu unterlassen. Nur die Angemessenheit der staatlichen Reaktion auf den dadurch entstandenen "Schaden" steht in Frage.zumal man ihm zugute halten könnte, dass er nicht vorsätzlich rechtsverletzend, sondern zur Wahrung berechtigter Interessen handelte.
Wir müssen "lauter" werden!