03-06-2015, 21:03
(03-06-2015, 20:55)CheGuevara schrieb: Bemessungsgrundlage sollten aktuelle Verhältnisse sein. Die Vergangenheit ist kein Schätzer für Zukunft.
Diese Variante habe ich bisher noch nicht gehört.
Dachte bisher:
Bemessung des Trennungsunterhalts nach den leitzten 12 Monaten vor der Trennung.
Nach welchem Zeitraum sich der nacheheliche Unterhalt bemisst ist mir ganz und gar unklar. Habe hierzu bereits die verschiedensten Varianten gehört bzw. gelesen.
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.