04-06-2015, 09:58
Bei der Unterhaltsbemessung geht es um Zahlungen in der Zukunft. Insofern sind aktuelle Verhältnisse maßgebend. Da kommt es grundsätzlich nicht auf die letzten 12 Monate an.
Hatte mal im Umgangsverfahren mit Ex gestritten, bin nicht durchgedrungen; dann habe ich angekündigt, weniger zu arbeiten mir Gehaltsreduzierung - siehe da: Umgang wurde etwas großzügiger bemessen und sämtliche Zahlungen aus dem niedrigeren Gehalt abgeleitet.
Wenn Du jetzt arbeitslos werden würdest, könntest Du auch keinen Unterhalt bezahlen.
Denk ruhig mal drüber nach, kürzer zu treten! Gut möglich, dass die Ex noch auf Idee mit Krankheit oder ähnlichem hat. Da schaffst du dir die Probleme am einfachsten vom Hals, wenn kein Geld zu verteilen ist.
Hatte mal im Umgangsverfahren mit Ex gestritten, bin nicht durchgedrungen; dann habe ich angekündigt, weniger zu arbeiten mir Gehaltsreduzierung - siehe da: Umgang wurde etwas großzügiger bemessen und sämtliche Zahlungen aus dem niedrigeren Gehalt abgeleitet.
Wenn Du jetzt arbeitslos werden würdest, könntest Du auch keinen Unterhalt bezahlen.
Denk ruhig mal drüber nach, kürzer zu treten! Gut möglich, dass die Ex noch auf Idee mit Krankheit oder ähnlichem hat. Da schaffst du dir die Probleme am einfachsten vom Hals, wenn kein Geld zu verteilen ist.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)